Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Leuthard

Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zur Teilrevision der Kernenergieverordnung möchten wir Stellung beziehen.
Nach dem Reaktorunfall von Fukushima beschloss der Bundesrat 2011 schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen. Die bestehenden Kernkraftwerke dürfen in Betrieb bleiben, solange sie sicher sind. Sie dürfen nach ihrer Abschaltung aber nicht ersetzt werden.
Die mit der Teilrevision vorgeschlagene Abschwächung der Sicherheitsanforderungen bricht dieses Versprechen auf krasse Weise.
Diese Verordnungsänderung soll den heutigen atomaren Grenzwert, als Kriterium zur Ausserbetriebnahme von AKWs, um das 100-fache erhöhen. Das Gesetz soll zugunsten der Atom-Lobby geändert werden und die Sicherheit der Bevölkerung wird dabei mit Füssen getreten.
Mit der Erhöhung des zulässigen Dosisgrenzwerts für radioaktive Strahlung von 1 auf 100 Millisievert bei einem 10`000-jährlichen Ereignis und mit der Einschränkung der Abschaltkriterien auf das Versagen der Kernkühlung wird die Bevölkerung in der Umgebung von Atomkraftwerken einer unhaltbaren Gefährdung ausgesetzt.
Die geplanten Änderungen betreffen genau diejenigen Bestimmungen, die Gegenstand des
Beznau-Verfahrens sind. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen wurde im Januar 2018 vom Bundesrat ungeachtet dessen eröffnet, dass das Beznau-Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig ist.
Mit den geplanten Änderungen greift der Bundesrat in ein laufendes Gerichtsverfahren ein und will das massgebende Recht ändern. Dies ist umso stossender, als der Bund selber –
handelnd durch das ENSI – Partei im hängigen Gerichtsverfahren ist. Der Bundesrat agiert also als Wasserträger für die ENSI und die Betreiberin Axpo und unterwandert ein laufendes Rechtsverfahren gegen das AKW Beznau.
Der Bundesrat verstösst damit gegen zwei fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze: Die Gewaltenteilung sowie Treu und Glauben.

Die Grünen Wohlen bitten Sie deshalb, sehr geehrte Frau Bundesrätin, auf die Verordnungsrevision zu verzichten und die Rechtskraft der hängigen Gerichtsentscheide abzuwarten.

Sicherheit ist nicht verhandelbar.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Vorstand Grüne Wohlen