Das neue Abfallreglement steht für:
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Verursacherprinzip und Eigenverantwortung
Jeder bezahlt das, was er produziert. -
Keine Steuergelder für die Abfallentsorgung
Die laufende Rechnung der Gemeinde wird um jährlich rund CHF 700’000 entlastet! -
Gesetzeskonformes und zeitgemässes Reglement
Schafft transparente Rahmenbedingungen für alle. Spezialfälle werden geregelt, was zu Klarheit für die Einwohner führt. Erfüllt rechtliche Grundlagen vom Bund und Kanton. -
Kostendeckungsprinzip
Der Ertrag der Gebühren soll die gesamten Kosten decken. -
Sauberes Grüngut
Entgegenwirken der Fremdstoffproblematik – ein Grossteil des Grüngut aus kommunaler Sammlung ist teilweise stark verschmutzt (vor allem Kunststoffe). -
Künftige Ressourcenwirtschaft
Konsumenten und Produzenten tragen die Verantwortung für die Umweltauswirkung von Produkten über den ganzen Lebenszyklus. -
Nachhaltige Entwicklung durch Abfallvermeidung
Die Grüngutgebühr reduziert die Sammelmenge und fördert die dezentrale Kompostierung von Gartenabfällen. -
Gesamtrevision des Abfallreglements
Im Umweltschutzgesetz (USG) steht schon seit 1997, dass die Bemessung dieser Gebühren dem Verursacherprinzip entsprechen muss. Das neue Reglement richtet sich nach den Zielen der Gesetze zum Schutz der Menschen und Umwelt.