Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Wie doch die Zeit vergeht! Bald sind zwei Jahre vergangen seit unserem letzten offenen Brief zum Jacob Isler-Areal an Sie.
Gemäss dem im vergangenen September veröffentlichen Zeitplan sind Sie daran, mit interessierten Investor/innen zu verhandeln. Wir bitten Sie eindringlich, mit diesen die Situation entlang der Bünz genau anzuschauen. Wie bei unserem letzten offenen Brief an Sie halten wir fest, dass der inzwischen 11-jährige Gestaltungsplan absolut nicht dem gültigen Gewässerschutzgesetz, der Entwicklung von Wohlen und einem zeitgemässen Umgang mit einem solchen Gewässer- und Naherholungsraum entspricht. Die heute und zukünftig zentralen Themen Klima und Biodiversität sind völlig ungenügend bzw. überhaupt nicht umgesetzt.
Das Zentrum von Wohlen wird durch den Wegfall der Ausnützungsziffer mit riesigen, oft überdimensionierten Überbauungen verdichtet und schreit geradezu nach einem vernünftigen Ausgleich, zumindest nach der Einhaltung der gültigen Gesetze. Das grüne Band, bestehend aus Bäumen und Sträuchern entlang der Bünz quer durch ganz Wohlen würde nach dem alten Gestaltungsplan hier, und nur hier, brutal unterbrochen. Die fehlenden Abstände zum Gewässer machen jedes Projekt angreifbar.
Bestimmt ist Ihnen nicht entgangen, dass der Grünraum entlang der Bünz auf dem Jacob Isler-Areal eines der Kernthemen bei der Mitwirkung zur Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung war und im kantonalen Projekt «3-2-1 heiss!» von den Teilnehmenden zum angenehmsten Ort in Wohlen erkoren wurde. Das Bedürfnis nach einem grünen Ausgleich im Zentrum, nach Aufenthaltsqualität mit Bäumen, schattigen Plätzen und speziell nach dem Erhalt des Jacob Isler-Areals zeigte sich am von der Gemeinde organisierten, sehr gut besuchten Spaziergang durch Wohlen als Auftakt zur Mitwirkung beim Räumlichen Entwicklungsleitbild und wurde von den Medien ausgiebig thematisiert.
Investoren, die nachhaltig gute Projekte realisieren wollen sind in der Lage, einen neuen Gestaltungsplan zu erarbeiten oder mindestens den geltenden, veralteten Gestaltungsplan erheblich zu überarbeiten. Nur so lässt sich die Aussicht verbessern, ein langjähriges und für alle Beteiligten aufwändiges Rechtsmittelverfahren zu vermeiden. Ausserdem weist der Kanton in seinen Wegleitungen (Empfehlung für die Nutzungsplanung § 15 BauV) ausdrücklich darauf hin, dass Gestaltungspläne und Baugesuche gleichzeitig vorbereitet werden können. Es wäre ja jammerschade, auf langwierige und komplexe Gerichtsurteile zu warten, welche die Frage nach einer «Anpassung an die erheblich geänderten Verhältnisse» (Artikel 21 Bundesgesetz über die Raumplanung) des Gestaltungsplanes beurteilen müssten, statt selber eine vernünftige Lösung vorzuschlagen.
Bitte gehen Sie auf die lawinenartig zunehmenden Bedürfnisse der Bevölkerung nach grünem Erholungsraum ein. Warten Sie nicht, bis per Gerichtsentscheid geklärt wird, ob man heute noch das Bünzufer derart kaputt machen kann, sondern fassen Sie Mut und revidieren Sie zusammen mit einem/r Investor/in den 11-jährigen Gestaltungsplan, auf dass eine mit den aktuellen Gesetzen und den Bedürfnissen der Bevölkerung inklusive der Nachbarschaft übereinstimmende Lösung gefunden werden kann. So sparen interessierte Investor/innen und auch Sie als Verantwortliche unserer Gemeinde Zeit und Geld.
Freundliche Grüsse
Für die Grünen Wohlen
Patrick Schmid, Co-Präsident
Marianne Keusch, Co-Präsidentin
Katrin Kuhn, ehem. Politikerin